Durch die Änderung der Art der Einspeisung sind meist auch Zählerumbauten notwendig. Die Prüfung des geänderten Messkonzeptes und des Zählerumbaus muss im Vorfeld erfolgen.
Bitte lassen Sie Ihre elektrische Installation (Anschlussnehmeranlage) zwischen der Eigentumsgrenze und der Erzeugungsanlage von einem von Ihnen beauftragten Elektroinstallationsunternehmen überprüfen und, falls nötig, nach den aktuellen Regeln der Technik umbauen.
Schritt 1: Antrag senden
Zunächst benötigen wir von Ihrem Installateur einen Antrag für die Änderung des Messkonzeptes und des Zählers (Formular „Anmeldung Strom“). Sollten Sie sich direkt an uns wenden, genügt auch ein formloses Anschreiben.
Fügen Sie dem Anschreiben bitte folgende Anlagen bei:
- Flurkartenauszug
- Foto des Zählerplatzes mit Markierung
- Angabe der Zählernummer bei Entfernung und Änderung
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Zähler
- bei Umbau auf vollständigen Eigenverbrauch: Beschreibung der Art und Betriebsweise der technischen Einrichtung, welche verhindert, dass Strom ins Netz fließt
Schritt 2: Angebot erhalten
Bei einer Änderung der Anlage wird der Anschluss durch unsere Mitarbeiter geprüft. Falls eine Terminabstimmung notwendig ist, melden wir uns bei Ihnen.
Sollte der Anschluss nicht in Ordnung sein, wird ein technischer Umbau erforderlich. Hierfür ist die Beantragung einer Anschlussänderung notwendig.
Schritt 3: Beauftragung Umbau und technische Wiederinbetriebnahme der Erzeugungsanlage
Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages beauftragen Sie uns mit der Bearbeitung Ihres Anschlusses und der Änderung des Zählers.
- Für eine Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen
- Zusendung der Fertigmeldung (siehe „Formular Anmeldung Strom“) an uns durch Sie oder Ihren Installateur
- Ändern des Zählers durch TEN Thüringer Energienetze oder Ihren wettbewerblichen Messstellenbetreiber
Weitere Informationen finden Sie hier.