Bild: Eine Hand mit Kugelschreiber schreibt etwas in ein Formular
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Änderungsmeldung

Sie möchten Ihre Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom oder Ihr Energiespeichersystem umbauen? Gern informieren wir Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt:

  • Mitteilung der Aufhebung der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung für Solaranlage bis 7 kWp

    Ab dem 01.01.2023 sind Solaranlagen, die vor dem 14.09.2022 in Betrieb gegangen sind und eine installierte Leistung von höchstens 7 kWp nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet, ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Die Änderung ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen.

    Sofern Sie die Aufhebung dieser Regelung an Ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen Sie bitte die vorbereitete Änderungsmeldung.

  • Änderung der Art der Einspeisung - von Vollstrom- auf Überschussstromeinspeisung oder von Überschuss- auf Vollstromeinspeisung

    Durch die Änderung der Art der Einspeisung sind meist auch Zählerumbauten notwendig. Die Prüfung des geänderten Messkonzeptes und des Zählerumbaus muss im Vorfeld erfolgen.

    Bitte lassen Sie Ihre elektrische Installation (Anschlussnehmeranlage) zwischen der Eigentumsgrenze und der Erzeugungsanlage von einem von Ihnen beauftragten Elektroinstallationsunternehmen überprüfen und, falls nötig, nach den aktuellen Regeln der Technik umbauen.

    Schritt 1: Antrag senden
    Zunächst benötigen wir von Ihrem Installateur einen Antrag für die Änderung des Messkonzeptes und des Zählers (Formular „Anmeldung Strom“). Sollten Sie sich direkt an uns wenden, genügt auch ein formloses Anschreiben.

    Fügen Sie dem Anschreiben bitte folgende Anlagen bei:

    • Flurkartenauszug
    • Foto des Zählerplatzes mit Markierung
    • Angabe der Zählernummer bei Entfernung und Änderung
    • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Zähler
    • bei Umbau auf vollständigen Eigenverbrauch: Beschreibung der Art und Betriebsweise der technischen Einrichtung, welche verhindert, dass Strom ins Netz fließt

    Schritt 2: Angebot erhalten
    Bei einer Änderung der Anlage wird der Anschluss durch unsere Mitarbeiter geprüft. Falls eine Terminabstimmung notwendig ist, melden wir uns bei Ihnen.

    Sollte der Anschluss nicht in Ordnung sein, wird ein technischer Umbau erforderlich. Hierfür ist die Beantragung einer Anschlussänderung notwendig.

    Schritt 3: Beauftragung Umbau und technische Wiederinbetriebnahme der Erzeugungsanlage
    Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages beauftragen Sie uns mit der Bearbeitung Ihres Anschlusses und der Änderung des Zählers.

    1. Für eine Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen
    2. Zusendung der Fertigmeldung (siehe „Formular Anmeldung Strom“) an uns durch Sie oder Ihren Installateur
    3. Ändern des Zählers durch TEN Thüringer Energienetze oder Ihren wettbewerblichen Messstellenbetreiber


    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Umbau des Zählers für sonstige Direktvermarktung

    „Sonstige Direktvermarktung“ bedeutet der Verkauf des eingespeisten Stroms an einen Händler.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Sollten Sie über eine Strommessung mittels Standard-Zähler verfügen, muss dieser im Vorfeld gegen eine kommunikationsfähige Messeinrichtung ausgetauscht werden.

    Schritt 1: Antrag senden
    Zunächst benötigen wir von Ihrem Installateur einen Antrag für das Ändern eines Zählers (Formular „Anmeldung Strom“). Sollten Sie sich direkt an uns wenden, genügt auch ein formloses Anschreiben.

    Fügen Sie dem Anschreiben bitte folgende Anlagen bei:

    • Flurkartenauszug
    • Foto des Zählerplatzes mit Markierung
    • Angabe der Zählernummer bei Änderung

    Schritt 2: Angebot erhalten
    Bei einer Änderung der Anlage wird der Anschluss durch unsere Mitarbeiter geprüft. Falls eine Terminabstimmung notwendig ist, melden wir uns bei Ihnen.

    Sollte der Anschluss nicht in Ordnung sein, wird ein technischer Umbau erforderlich. Hierfür ist die Beantragung einer Anschlussänderung notwendig.

    Schritt 3: Beauftragung Umbau
    Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages beauftragen Sie uns mit der Änderung des Zählers.

    Dazu sind folgende Arbeitsschritte nötig:

    1. Für eine Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen
    2. Zusendung der Fertigmeldung (siehe Formular „Anmeldung Strom“) an uns durch Sie oder Ihren Installateur
    3. Änderung des Zählers durch die TEN Thüringer Energienetze oder Ihren gewerblichen Messstellenbetreiber
  • Stilllegung

    Die Stilllegung muss im Marktstammdatenregister registriert und uns als Netzbetreiber angezeigt werden.

    Die Anzeige zur Stilllegung muss im Vorfeld erfolgen.

    Schritt 1: Antrag senden
    Zunächst benötigen wir von Ihrem Installateur einen Antrag für die Stilllegung der EEG-Anlage und den Ausbau des Zählers (Formular „Anmeldung Strom“). Sollten Sie sich direkt an uns wenden, genügt auch ein formloses Anschreiben.

    Fügen Sie dem Anschreiben bitte folgende Anlagen bei:

    • Angabe der Zählernummer bei Entfernung und Änderung

    Schritt 2: Angebot erhalten
    Auch bei einer Änderung am Anschluss durch Stilllegung der Erzeugungsanlage wird der Anschluss durch unsere Mitarbeiter geprüft. Falls eine Terminabstimmung notwendig ist, melden wir uns bei Ihnen.

    Sollte der Anschluss komplett stillgelegt werden, wird ein technischer Umbau erforderlich. Hierfür ist die Beantragung einer Anschlussänderung notwendig.

    Schritt 3: Beauftragung Umbau / Ausbau der Messeinrichtung der Erzeugungsanlage
    Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages beauftragen Sie uns mit der Bearbeitung Ihres Anschlusses und der Änderung des Zählers.

    Dazu sind folgende Arbeitsschritte nötig:

    1. Für eine Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen
    2. Zusendung der Fertigmeldung (siehe Formular „Anmeldung Strom“) an uns durch Sie oder Ihren Installateur
    3. Änderung des Zählers durch die TEN Thüringer Energienetze oder Ihren gewerblichen Messstellenbetreiber


    Ihre Meldepflicht können Sie über das Webportal des Marktstammdatenregisters erfüllen.