Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können künftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder sogar ganz abgeschafft werden.
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Alle Marktakteure müssen sich selbst und ihre Anlagen auf der Seite www.marktstammdatenregister.de registrieren.
Sämtliche Angaben des Anlagenbetreibers (z. B. Anschrift) und dessen Anlage (z. B. installierte Leistung, Stilllegung) müssen im Marktstammdatenregister aktuell gehalten werden.