Alles Wichtige zur Einspeisung von Erzeugungsanlagen bis 30kW auf einen Blick
Carlo Bansini/TEN

Einspeisung aus Erzeugungsanlagen/ Energiespeicher bis 30 kW

Das EinspeiserPortal wird zum 31.12.2024 abgeschaltet!

Ein Austausch zu bestehenden Vorgängen ist danach ausschließlich per E-Mail über das Funktionspostfach solar@thueringer-energienetze.com möglich.

Seit dem 12.12.2023 steht Ihnen für Neuanträge unser Netzkundenportal zur Verfügung. Registrieren Sie sich noch heute und nutzen Sie die Vorteile und Funktionalitäten der komfortablen Antragsstrecken zu Anschluss und Einspeisung.

So werden Sie Einspeiser

Die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder eines Speichersystems sowie deren Inbetriebsetzung erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Anlagenbetreibers und des Installateurs als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss und EEG-Förderung vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.

Aktuelle Information

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Netzanschluss und Errichtung von Solaranlagen und Energiespeichersystemen.

Aufgrund der starken telefonischen Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Anmeldungen kommt es derzeit leider zu langen Wartezeiten in unserer Service-Hotline (0361 652 – 3626) sowie zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Mitarbeiter in der Kundenbetreuung kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage. 

Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen:

  • Melden Sie als Anlagenbetreiber oder Ihr Installateur bitte Ihre geplante Anlage bereits bei Baubeauftragung zur Errichtung der Solaranlage und / oder des Energiespeichersystems an.
  • Nutzen Sie zur Anmeldung unser Netzkundenportal.
    • Anmeldungen und Unterlagen, die Sie uns über das Netzkundenportal übergeben haben, müssen nicht erneut per E-Mail oder Post übergeben werden.
  • Berücksichtigen Sie bitte unsere Hinweise zur Inbetriebsetzung unter Schritt 4.

Damit wir alle Anfragen bearbeiten können, erreichen Sie uns telefonisch Montag und Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Wir bitten Sie möglichst von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.