Mit der steigenden Anzahl von Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen wächst auch die Menge an eingespeister Energie. Bei windstarkem oder sonnenreichem Wetter sowie gewissen technischen Umständen stößt das Elektrizitätsnetz verstärkt an seine Kapazitätsgrenze. Der erzeugte Strom kann somit zu bestimmten Zeiträumen nicht mehr abgenommen und die Anlagen müssen – für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit – geregelt werden, d. h. es werden Maßnahmen des Netzsicherheitsmanagements umgesetzt.
Ab dem 01.10.2021 gelten neue gesetzliche Regelungen. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes zum Netzsicherheitsmanagement zusammengeführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung werden i. d. R. Maßnahmen des Redispatch 2.0 umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Redispatch 2.0.