Ab dem 01.01.2023 sind Solaranlagen, die vor dem 14.09.2022 in Betrieb gegangen sind und eine installierte Leistung von höchstens 7 kWp nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet, ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung zu begrenzen. Die Änderung ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen.
Sofern Sie die Aufhebung dieser Regelung an Ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Änderungsformular.