Solaranlagen bis 7 kWp können ab 01.01.2023 die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung aufheben.
TEN

Wirkleistungseinspeisung

Ab dem 01.01.2023 sind Solaranlagen, die vor dem 14.09.2022 in Betrieb gegangen sind und eine installierte Leistung von höchstens 7 kWp nicht überschreiten, nicht mehr verpflichtet, ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung zu begrenzen. Die Änderung ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen.

Sofern Sie die Aufhebung dieser Regelung an Ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Änderungsformular.

Änderungsmeldung

Sofern Sie die Aufhebung der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung an Ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen Sie bitte dieses Änderungsformular.

Persönliche Daten (Anlagenbetreiber)

Die Kundennummer finden Sie auf Ihrer Gutschriftsrechnung.
Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir für die Bestätigung der Aufhebung der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung an Ihrer Anlage und mögliche Nachfragen. Für weitere Zwecke wird Ihre E-Mail-Adresse ohne Ihre Einwilligung nicht genutzt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Provider den TLS-Standard in der aktuellen Version unterstützt.

Anlagendaten

Den Anlagenschlüssel finden Sie auf Ihrer Gutschriftsrechnung.
Bitte stellen Sie Sie bei Verwendung des Freitextfeldes sicher, dass Sie nur Daten an uns übergeben, die zur Beantwortung Ihres Anliegens erforderlich sind. Verzichten Sie auf die Angabe personenbezogener sowie sensibler Daten.
Ändern Sie dazu im Marktstammdatenregister bitte die Angabe „Leistungsbegrenzung“.
Retype the CAPTCHA code from the image
Neuen CAPTCHA-Code generierenCAPTCHA-Code ansagen
 

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Änderung beantragen