Vor Inbetriebnahme der FWA sind alle auszutauschenden Informationen durch den Anlagenbetreiber bzw. dessen beauftragten Dritten zu testen (Vorprüfung durch Kunden). Für den Test sind die Fernwirkanlage sowie der durch den Netzbetreiber bereitgestellten VPN-Router installiert und in Betrieb. Das heißt, dass sowohl der durch den Netzbetreiber bereitgestellte VPN-Router als auch die Fernwirkanlage für den Netzbetreiber bereits zu erreichen sind und Daten übermitteln. Das Testergebnis ist zu dokumentieren und dem Netzbetreiber unaufgefordert zu übergeben. Hierzu ist das nachfolgende Formular "Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE-AR-N 4110" des Netzbetreibers zu verwenden.
Für Erzeugungsanlagen, die nach der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) errichtet werden, nutzen Sie bitte informativ die Anhänge C.4A bis C.4C der Netzrichtlinie TEN zur VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung). Der projektspezifische Prozessdatenumfang der Fernwirkankopplung wird mit dem Netzbetreiber-Abfragebogen an den Anlagenbetreiber übergeben.