Bild: Block und Kugelschreiber der Thüringer Energienetze
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Allgemeines

Wir haben einige interessante Links für Sie zusammengestellt - schauen Sie doch mal rein.

  • Gesetze und Verordnungen

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regeln die bevorzugte Einspeisung ins Stromnetz und die Förderung sowie Vergütung des Stromes von Erzeugungsanlagen.

    Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG / KWKG auf ihren Internetseiten zudem ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG bzw. KWKG pflegt. Diese ist allgemein zugänglich.
    Zudem sind auch alle alten Varianten des EEG und KWKG abrufbar.

    In der Marktstammdatenregisterverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für Register des Strom- und Erdgasmarktes festgehalten.

    Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) regelt den Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen.

    Die Verordnung (EU) 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger regelt allgemeine Anforderungen an bestimmte Erzeugungsanlagen sowie den Nachweis dieser Anforderungen. Die Umsetzung der nationalen Anforderungen für Deutschland erfolgt durch den VDE|FNN in den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen“ (kurz: TAR) je Spannungsebene.

  • Unternehmen

    Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betrieben wird.

    50Hertz betreibt das Übertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands

  • Ämter und Verbände

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) übernimmt u. a. im Bereich Energiepolitik die gesetzgeberischen, administrativen und koordinierenden Funktionen.

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie die Bereiche Bauen und Städtebau. Seit April 2018 lautet die Bezeichnung des Hauses gemäß seines Aufgabenbereichs Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, kurz BMU.

    Die Bundesnetzagentur soll als zentrale Aufgabe den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherstellen.

    Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW e.V.) erarbeitet u. a. technische Richtlinie zum Nachweisverfahren für die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen, Bestimmung von Windpotentialen und -erträgen.

    Der SFV Solarenergie Förderverein informiert u. a. über Vergütungssätzen für Photovoltaik.