Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die TEN Thüringer Energienetze beschäftigt sich aktuell mit dem Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). TEN Thüringer Energienetze übernimmt den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Der Netzbetreiber wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen aus:
- Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
- Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Die TEN Thüringer Energienetze kann zusätzlich, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden.
- Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.
Soweit die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nach MsbG nicht vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die TEN Thüringer Energienetze Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Eine Kundeninformation nach § 37 Abs. (2) MsbG erfolgte im März 2018. Im 4. Quartal 2018 hat TEN Thüringer Energienetze mit dem Rollout von modernen Messeinrichtungen begonnen.
Nach aktuellem Stand (07.09.2018) sind folgende Mengen von einer verpflichtenden Umrüstung betroffen:
- Rund 483.200 Messeinrichtungen zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- Rund 80.900 Messeinrichtungen zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt MSB "Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden.