Bild: Solaranlagen auf einem Feld, dahinter Windkraftanlagen
Eisenhans/Fotolia.com

Erzeugungsanlagen ab 100 MW

Erzeugungsanlagen ab 100 MW

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber möchten wir Sie als Einspeiser herzlich willkommen heißen in unserem Energieversorgungsnetz. Sie als zukünftiger Energieerzeuger und wir als Netzbetreiber sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Standards im Sinne eines sicheren Netzbetriebs eingehalten werden. Nutzen Sie zur Anmeldung gern unser Netzkundenportal.

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Prüfungsablauf eines Netzanschlussbegehrens

Der Prüfungsablauf erfolgt gemäß § 3 Absatz 2, 3 und 4 der KraftNAV.

Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anfrage zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens werden wir dem Anschlussnehmer innerhalb von 2 Wochen ein Angebot unterbreiten, aus dem der Umfang der Unterlagen zur Prüfung und die Kosten hervorgehen. Liefert der Anfragende die für eine qualifizierte Prüfung erforderlichen vollständigen Anlagendaten gemäß Unterlagen- und Datenliste und hat er die Vorschusszahlung in Höhe von 25 Prozent der Prüfungsgebühr geleistet, führen wir die erforderliche Prüfung für eine Anschlusszusage durch. Diese umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Netztechnische Bewertung der Anschlussmöglichkeiten
  • Grobe Ermittlung der mit dem Anschluss verbundenen Maßnahmen und Kosten
  • Bestimmung eines geeigneten Verknüpfungspunktes mit dem Netz
  • Beurteilung sonstiger Auswirkungen des Anschlussbegehrens

Spätestens drei Monate danach erhält der Anfragende ein Ergebnis der Netzanschlussprüfung.

Anschlusszusage

Mit einem positiven Prüfungsergebnis erhält der Anschlussnehmer eine Anschlusszusage. Diese beinhaltet eine Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Anschlusspunkt. Diese Anschlusszusage wird mit Zahlung der in der KraftNAV festgelegten Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000 €/MW für 12 Monate wirksam. Für das Wirksamwerden muss die Zahlung innerhalb von einem Monat nach der Anschlusszusage erfolgt sein. Bei Ausführung des Anschlusses wird die Reservierungsgebühr mit den Anschlusskosten verrechnet.

Ablauf des Anschlussverfahrens

Mit dem Wirksamwerden der Netzanschlusszusage erfolgt der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV.

Innerhalb von 3 Monaten nach Anschlusszusage ist ein Verhandlungsfahrplan über die Fristen für die Verhandlung zum Abschluss des Netzanschlussvertrages aufzustellen. Der Vertragsabschluss soll in der Regel innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Der Netzanschlussvertrag enthält die wesentlichen Bedingungen aus der KraftNAV. Spezifika des Anschlusses werden in den Anlagen zum Netzanschlussvertrag geregelt.

Zusammen mit dem Netzanschlussvertrag wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Darauf erfolgt die Ausführungsumsetzung des Anschlusses und des ggf. erforderlichen Netzausbaues.

Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers

Gemäß § 3 der KraftNAV halten wir auf unserer Internetseite Informationen bereit, die einen Anschlussinteressenten bei seiner Standortwahl unterstützen. Dieses ist neben der bereits aufgeführten Unterlagen- und Datenliste und dem Netzanschlussvertrag ein vereinfachter Netzschemaplan und eine Netzauslastung bezüglich des elektrischen Netzes.

In Thüringen erfolgt ein EEG-getriebener Netzausbau mit Schwerpunkt der Aufnahme von elektrischer Energie aus Windkraft- und Solaranlagen. An das 110-kV-Netz von TEN Thüringer Energienetze ist derzeit eine Erzeugerleistung von 875 MW direkt angeschlossen.

Weitere Anfragen für zusätzlich 9.670 MW liegen TEN Thüringer Energienetze vor. Das Lastverhalten ist stark abhängig von der jeweiligen Jahres- bzw. auch Tageszeit. 

In einigen Abschnitten ist das 110-kV-Netz bereits jetzt bei Einspeisung der Erzeugerkapazitäten mit Nennleistung ausgelastet. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, Einspeiseleistungen unabhängig von diesen Netzengpässen auf Grund der Anforderungen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit zu reduzieren. Durch Leitungsverstärkungen und durch den Ausbau von Netzstichen zu Kuppelleitungen (Erhöhung der Vermaschung) wird die Aufnahmekapazität des Netzes verbessert oder den Schwerpunktlastverlagerungen Rechnung getragen.

Das nach § 9 KraftNAV vorgesehene gemeinsame Register aller Erzeugungsanlagen, die bereits bestehen oder für die ein Netzanschlussbegehren vorliegt, wird beim BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (früher VDN, VDEW) in Berlin geführt und kann dort angefordert werden.

Im Kraftwerksanschlussregister befinden sich derzeit keine Einträge gemäß § 9 KraftNAV für das Netz von TEN Thüringer Energienetze.

Aktualisiert am: 19.06.2024