Hier finden Sie Informationen zu Netzanschlussanträgen und zum Bearbeitungsablauf für Biogaseinspeisung sowie eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Informationen zu technischen Mindestanforderungen. Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen sind in EnWG, EEG, GasNZV und GasNEV aufgeführt.
Netzanschlussantrag
Sollten Sie eine Netzeinspeisung anstreben, so senden Sie uns bitte schriftlich Ihr Netzanschlussbegehren inklusive der im Anschluss aufgeführten Dokumente vollständig und unterschrieben an folgende Adresse:
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
Einspeiser
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
- Für die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens sind die notwendigen technischen Informationen im „Datenerfassungsblatt zur Einspeisung von Biogas“ anzugeben
- Des Weiteren benötigen wir einen maßstabsgerechten Lageplan mit den Grundstücksgrenzen und dem Aufstellungsort der Anlage(n). Für Anlagen außerhalb von geschlossener Bebauung schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Flurkarte.
- Bevor wir eine Entscheidung bezüglich Ihres Netzanschlussbegehrens treffen können, hat vorbereitend eine Prüfung der Netzverträglichkeit Ihrer geplanten Biogasanlage zu erfolgen. Hierfür senden Sie uns den „Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für die Einspeisung von Biogas“ zu.
Sind Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen, überprüfen wir diese zuerst auf Vollständigkeit. Sollten uns noch Informationen bzw. Dokumente fehlen, die wir zwingend zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen, setzen wir Sie darüber in Kenntnis.
Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen für Ihr Netzanschlussbegehren erhalten Sie von uns ein Angebot, welches Sie über die erforderlichen Prüfungen und Kosten informiert. Mit der Durchführung der Prüfung beginnen wir, sobald die Vorauszahlung gemäß § 33 GasNZV bei uns eingegangen ist. Das Prüfergebnis werden wir Ihnen unverzüglich übermitteln, spätestens jedoch drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.
Reservierung der Einspeisekapazität und Vertragsangebot
Mit Übermittlung eines positiven Prüfergebnisses reservieren wir Ihnen die Kapazität zur Einspeisung von Biogas für die Dauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot zum Netzanschluss. Nach Annahme des Vertragsangebotes muss durch Sie gemäß GasNZV innerhalb von 18 Monaten mit dem Bau der Biogasanlage begonnen werden.