Ab dem 1. Oktober 2021 sind neue Vorgaben zum Einspeisemanagement umzusetzen - sie betreffen alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW oder Anlagen, die jederzeit fernsteuerbar sind.
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Redispatch

Redispatch 2.0

Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Netzsicherheitsmanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Dies ist seit dem 1. Oktober 2021 umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW(p) oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.

Mit dem Start zum 1. Oktober 2021 wurde branchenweit eine Übergangslösung des BDEW für den zunächst rein finanziellen Ausgleich der Bilanzkreisverantwortlichen umgesetzt. Seit dem 1. Juni 2022 führt TEN Thüringer Energienetze den vorgesehenen bilanziellen Ausgleich für Redispatch 2.0-Maßnahmen gemäß BK6-20-059 im eigenen Netzgebiet durch. Zum 1. August 2023 endet der Pilotbetrieb inkl. der Durchführung des bilanziellen Ausgleichs im Netzgebiet bis auf Weiteres und TEN kehrt zur vorher bereits umgesetzten branchenweiten Überganglösung des BDEW zurück.

Prozessablauf Redispatch 2.0

Prozessablauf Redispatch 2.0 - Freileiungsmasten in Thüringen
Carlo Bansini/TEN

Übergabe Ressourcen-IDs

Sie erhalten die Ressourcen-ID's (TR-, SR- und evtl. SG-ID) zusammen mit den technischen Daten der Anlage von uns per Post.

  • Prozess Redispatch 2.0

    Redispatch 2.0 beschreibt neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen. Im zukünftigen Prozess wird bereits in einem Planungshorizont von ca. 2 Tagen im Voraus der Netzzustand ermittelt. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Wird ein netzbedingter Engpass erkannt, werden durch den Netzbetreiber Maßnahmen ermittelt, um den Eintritt des Engpasses zu verhindern. Diese Maßnahmen sind zukünftig zu den voraussichtlich geringsten Kosten auszuwählen. EE-, bestimmte KWK-Anlagen sowie Netzreserve-Anlagen werden dabei mit einem kalkulatorischen Preis bewertet. Dieser dient lediglich der Anlagenauswahl sowie der Abbildung des Einspeisevorrangs und entspricht nicht dem individuellen Vergütungssatz. Neu ist im zukünftigen Prozess auch, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind.

    Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Netzbetreiber im Rahmen von Bau- und Notfallmaßnahmen Erzeugungs- und Speicheranlagen reduzieren wird.

  • Umsetzung Redispatch 2.0

    Um die gesetzlichen Anforderungen für Redispatch 2.0 umsetzen zu können, ist eine branchenweite enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure unerlässlich. Im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. wurden branchenweit die zukünftigen Prozesse erarbeitet und in einer Branchenlösung dokumentiert. Diese sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BDEW.

    Diese Branchenlösung ist die Grundlage für Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur, die im Sommer 2020 konsultiert und festgelegt wurden. Diese betreffen folgende Bereiche:

    Für den Datenaustausch in der Rolle des Data Providers nutzt TEN Thüringer Energienetze die Plattform RAIDA (raida.de) des Netzbetreiberprojektes Connect+.

    Die Marktpartner-ID für die Rolle des Data Providers lautet 9979425000005.

    Einsatzverantwortliche und Lieferanten müssen sich für den Datenaustausch mit TEN Thüringer Energienetze auf der Plattform raida.de registrieren. Auf Kontakt – Connect+ (netz-connectplus.de) wurde dafür eine Schritt-für-Schritt Anleitung bereitgestellt. Fragen zum Registrierungsprozess richten Sie bitte an die Kontaktmöglichkeiten von Connect+.

    Für die Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur (Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber der TEN Thüringer Energienetze, die Anforderungen für die Nutzung von RAIDA zu erfüllen. Die formelle Bestätigung erfolgt über das Akzeptieren der Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA im Rahmen des Registrierungsprozesses auf der Webseite RAIDA.de.

  • Konkrete Festlegungen für betroffene Anlagenbetreiber

    Im Rahmen der Branchenlösung und der Festlegungen der Bundesnetzagentur werden auch Bilanzierungs- und Abrechnungsmodelle eingeführt.

    • Durch das Bilanzierungsmodell wird im Wesentlichen unterschieden, ob Plandaten durch den Einsatzverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden oder der Netzbetreiber eine Prognose erstellt. Dafür stehen grundsätzlich das Planwert- oder das Prognosemodell zur Verfügung. Das Planwertmodell ist jedoch bis zum 01.10.2022 ausgesetzt. Alternativ steht das Modell Prognose mit Planwertlieferung zur Verfügung.
    • Für die Abrechnung kann zwischen dem Pauschalverfahren, dem vereinfachten Spitzverfahren und dem Spitzverfahren gewählt werden.
    • Erläuterungen sowie Voraussetzungen für die Modelle bzw. Verfahren finden Sie in Anlage 1 der BK6-20-059. Zum Prognosemodell mit Planwertlieferung erhalten Sie gesondert Informationen in der Umsetzungsfrage Redispatch_011 des BDEW. Prozesse zu Bilanzierung und Abrechnung sind in Anlage 2 und 3 der BK6-20-059 sowie in den Anwendungshilfen des BDEW.

    Außerdem werden die Rollen des Betreibers einer technischen Ressource (BTR) und des Einsatzverantwortlichen (EIV) einer steuerbaren Ressource eingeführt, die verschiedene Pflichten in diesem Prozess erfüllen müssen.

    Die Übernahme von standardisierten Marktrollen geht mit Pflichten zur Nutzung standardisierter Datenwege und -formate einher. Sollten Sie in Erwägung ziehen, die Rollen selbst zu übernehmen, informieren Sie sich zu diesen Pflichten mit der Anwendungshilfe Marktrollen des BDEW. Eine Liste mit Anbietern für die Marktrollen hat der BDEW veröffentlicht.

    Für die Umsetzung eines Abrufes einer steuerbaren Ressource durch einen Netzbetreiber steht entweder das Verfahren der Steuerung durch den Einsatzverantwortlichen anhand vorgegebener Fahrpläne (Aufforderungsfall) oder die Nutzung einer technischen Einrichtung zur Steuerung durch den Anschlussnetzbetreiber (Duldungsfall) zur Verfügung.

    Im Vorfeld des Prozesses Abrechnung findet monatlich die Abstimmung der aus einem Abruf resultierenden Ausfallarbeit zwischen TEN Thüringer Energienetze und einem BTR für jede betroffene Anlage statt. Bitte beachten Sie als BTR hierzu die jeweils aktuell gültigen Regelungen zum Übertragungsweg für EDIFACT und melden sich rechtzeitig vor dem ersten beabsichtigten Datenaustausch bei unserem Ansprechpartner für Marktkommunikation unter:
    marktkommunikation-ws@thueringer-energienetze.com.

  • Elektronischer Datenaustausch für Betreiber einer technischen Ressource

    In der Marktrolle BTR sind Sie verpflichtet, den verschlüsselten elektronischen Datenaustausch für die Übertragung von Ausfallarbeit und meteorologischen Daten sicherzustellen. Unser Kontaktdatenblatt und Zertifikat können Sie hier herunterladen:

    Downloads

    Bitte übermitteln Sie uns Ihre Kontakt- und Zertifikatsdaten rechtzeitig vor dem ersten beabsichtigten Datenaustausch an das Postfach marktkommunikation-ws@thueringer-energienetze.com.