Bei Fragen rund um Ihren Anschluss sowie zur Energieversorgung mit Strom und Erdgas gelten derzeit folgende Verordnungen:
Neben den Verordnungen sind nachfolgende ergänzende Bedingungen zu beachten. Diese beziehen sich auf die Handlungspflichten der Netzbetreiber.
Ergänzende Bedingungen und Preisblätter
Die TEN Thüringer Energienetze macht durch die öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von Ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13. Juli 2005 geschlossenen Netzanschlussverträge (NAV) in Niederspannung bzw. Niederdruck (NDAV) an die geltende Rechtslage zu verlangen.
Die NAV bzw. NDAV, die am 08. November 2006 in Kraft getreten sind, werden Bestandteil aller mit der TEN Thüringer Energienetze bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck. Die Vertragsanpassung erfolgte durch die öffentliche Bekanntmachung am 10. April 2007 in der lokalen Presse Thüringens und wurde am darauffolgenden Tag wirksam.