Bild: Elektrofahrzeug der Thüringer Energienetze beim Laden in einer Garage.
Klafke/TEN

Ladeinfrastruktur

Das Anmeldeverfahren

Bei der Installation von Ladetechnik für Ihre Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik generell beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist und angezeigt werden muss. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von 12 kVA (11 kW) bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anmeldung aufgeführt, um Ihnen das Anmeldeverfahren bei uns zu erleichtern.

Ladetechnik und Energieerzeugungsanlagen

Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Ladetechnik mit Strom aus regenerativen Energien (Solar, Wind, Wasser…) zu versorgen und zusätzlich eine oder mehrere Erzeugungsanlagen zu errichten, beachten Sie bitte, dass ebenfalls sämtliche Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anmeldungspflichtig sind.

Besuchen Sie für nähere Informationen gern unsere Einspeiser-Website der TEN Thüringer Energienetze.

  • Anzeige Ladeleistung bis 12 kVA (11 kW)

    Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.

    Diese Informationen beruhen auf der aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019).

    Um Ihnen das Anzeigeverfahren zu erleichtern, haben wir Ihnen das nachfolgende Anzeigeformular bereitgestellt. Hier können Sie Ihre Angaben einfach ausfüllen und an uns senden.

  • Anmeldung Ladeleistung größer 12 kVA (11 kW)

    Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen und zur Verfügung stellen.

    Hierbei ist zu beachten, dass sämtlichen Ladetechnik ab einer Leistung von P > 12 kVA (11 kW) beim zuständigen Netzbetreiber genehmigungspflichtig ist und zuvor einer Prüfung des Netzbetreibers bedarf. Hierzu werden folgende Unterlagen Ihrerseits benötigt.

    Benötigte Anmeldeunterlagen:

    • Datenerfassungsblatt Ladeinfrastruktur
    • Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“
    • ein Lageplan des geplanten Standortes
    • Herstellerzertifikate der Ladetechnik
    • ggf. Unterlagen zum verbauten Lastmanagement
    • ggf. Unterlagen zur verbauten Symmetrieeinrichtung

    Um Ihnen das Anmeldeverfahren zu erleichtern, haben wir Ihnen einen Teil der notwendigen Unterlagen zum Download bereitgestellt.

  • Technische Anschlussbedingungen

  • Ladepunkte nach § 14a EnWG

    Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang (z. B. Wallboxen) werden nach § 14a EnWG unter dem Begriff steuerbare Verbrauchseinrichtungen geführt. Weiterführende Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie in unseren FAQ.

    So müssen auch diese Ladepunkte mit einer technischen Inbetriebnahme nach dem 31.12.2023 die netzorientierte Steuerung verpflichtend umsetzen. Das bedeutet, dass diese Ladepunkte nach § 14a EnWG im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber in ihrer Bezugsleistung gesteuert bzw. gedimmt werden.

    Allgemeine Hinweise:

    • Der Ladepunkt muss durch eine eingetragene Elektrofachkraft installiert werden. Geeignete Elektriker finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
    • Der Ladepunkt muss bei TEN Thüringer Energienetze gemeldet werden. Nutzen Sie bitte:
      -für Ladepunkte bis 12 kVA (11 kW) unser Anzeigeformular auf dieser Seite,
      -für Ladepunkte größer 12 kVA (11 kW) reichen Sie bitte die Unterlagen nach Punkt "Anmeldung Ladeleistung größer 12 kVA (11 kW)" dieser Seite ein.
    • Bei mehr als einem Ladepunkt (z. B. Mehrparteienhäusern) wird empfohlen, ein kundeneigenes Lademanagement zur Begrenzung der Netzanschlussleistung einzusetzen. Netzanschlusskosten können so reduziert werden.

Ihr Kontakt

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Downloads

Weiterführende Links

Anzeigeformular

Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Anschluss Ihrer Ladetechnik mit einer Gesamtladeleistung kleiner 12 kVA (11 kW), für Ihre Elektromobilität ganz schnell und einfach mitzuteilen.

Hinweis: Zeigen Sie nachfolgend den Anschluss an einem vorhandenen Netz- oder Hausanschluss in der Niederspannung an, dann beachten Sie bitte zusätzlich die Ausführungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

Persönliche Daten

Ihre E-Mail-Adresse benötigen wir für die Bestätigung der angemeldeten Ladetechnik, zur Prüfung möglicher Netzrückwirkungen und mögliche Nachfragen der Anschlussbedingungen. Für weitere Zwecke wird Ihre E-Mail-Adresse ohne Ihre Einwilligung nicht genutzt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Provider den TLS-Standard in der aktuellen Version unterstützt

Anschluss-Daten

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Häufige Fragen

  • Kann jeder einfach einen Ladepunkt installieren?

    Die Installation von Ladetechnik bis 12 kVA (11 kW) im oder am eigenen Gebäude bedarf keiner besonderen Genehmigung. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von größer 12 kVA (11 kW) bedarf es allerdings einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Stromnetzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können. Generell ist aber die Installation von Ladetechnik von einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft durchzuführen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum muss man die Wallbox vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden?

    Das Stromleitungsnetz in einer Straße oder einem Wohngebiet wurde für eine bestimmte Leistung dimensioniert. Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den jeweiligen Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen und zur Verfügung stellen. Nur so können unvorhersehbare Stromnetzstörungen vermieden werden.

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  • Warum ist nicht jede Steckdose zum Laden von Elektrofahrzeugen geeignet?

    Die Akkus von Elektrofahrzeugen benötigen zum Aufladen in relativ kurzer Zeit viel Energie, dafür ist eine übliche Haushaltssteckdose meist nicht geeignet. Bei älteren und nicht geprüften Hausinstallationen kann die Dauerbelastung der Steckdosen sogar zu Überhitzung und Brandgefahr führen.

    Wir empfehlen Ihnen daher die Installation einer Wallbox durch eine eingetragene Elektrofachkraft. Mit dieser sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern können Ihr Fahrzeug in der Regel auch schneller laden.

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  • Was ist eine Wallbox?

    Eine Wallbox ist eine meist an der Wand befestigte Ladestation. Sie ist eine platzsparende und sichere Variante für das Laden zu Hause.

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  • Mit welcher Leistung kann ich an der Säule/Wallbox laden?

    Die Leistung von Ladesäulen oder Wallboxen variieren je nach Hersteller und Modell. Die Ladeleistung ist zudem abhängig vom Fahrzeugmodell sowie dem Ladekabel.

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  • Kann das Auto Energie in das Stromnetz zurückspeisen?

    Die Möglichkeit Energie aus dem Fahrzeug zurück in das Stromnetz einzuspeisen besteht grundsätzlich schon. Jedoch müssen das Fahrzeug und die eingesetzte Ladetechnik dies unterstützen. Aktuell wird hierzu allerdings noch an Umsetzungsmodellen gearbeitet.

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