Bild: Techniker wartet eine gastechnische Anlage
Guido Werner/TEN

Gastechnische Anlagen

Begriffsklärung gastechnischer Anlagen

  • Versorgungsdrücke

    Gasdruck der das zu versorgende Grundstück speist, nennt man Versorgungsdruck.

    Bei Gasgeräten ist ein Anschlussdruck zwischen 18 und 24 mbar üblich.

    Die Betriebsdrücke von Gasleitungen werden üblicherweise in 3 Druckbereiche unterteilt:

    • bis 0,1 bar = Niederdruck (ND)
    • bis 1 bar = Mitteldruck (MD)
    • über 1 bar = Hochdruck (HD)
  • Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA)

    Anlage zur ein- oder mehrstufigen Gasdruckreduzierung.

    Auf dem Weg vom Abnehmer zum Endkunden ist eine Reduzierung von 100 bar auf 18-24 mbar möglich.

    Neben der Aufgabe der Druckreduzierung und der Lieferung eines konstanten Gasdruckes, erfüllt die GDRMA zusätzlich Aufgaben wie die Filterung, die Erdgasvorwärmung, den Schutz des nachgeschalteten Versorgungssystems vor unzulässig hohem oder auch zu niedrigem Gasdruck, des Messens und Registrierens der wichtigsten technischen Parameter sowie der Odorierung des Gases.

    Bei modernen GDRMA können Druck und Mengen über eine Fernsteuerung bedarfsgerecht geregelt werden.

  • Sicherheitseinrichtungen

    Das Sicherheitsabsperrventil (SAV) ist ein Sicherheitsbauteil in einer Gasdruckregelanlage oder einem Hausdruckregler, welches vom Gas durchströmt wird und bei Überschreiten und/oder Unterschreiten eines definierten Ansprechdrucks die Gasversorgung unterbricht.

    Gasströmungswächter sind Armaturen, die den Gasdurchfluss bei Überschreitung eines bestimmten Durchflusses selbsttätig absperren und werden in Gashausanschluss- und Installationsleitungen eingebaut.

  • Gasmessung

    Der Gaszähler ist eine Einrichtung zur Messung des Gasvolumens. Er dient der Bestimmung der vom Verbraucher bezogenen Gasmenge, welche üblicherweise als Anzeige in Kubikmeter erfolgt. Durch Multiplikation mit dem Brennwert des Gases wird die Abrechnungsmenge bezogen auf den Wärmeinhalt in Kilowattstunden bestimmt.

  • Gashausanschluss

    Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindung zwischen Versorgungsleitung und dem Gebäude. Zum Hausanschluss gehören der Abzweig am Versorgungsnetz, die Mauerdurchführung am Gebäude (Hauseinführung) sowie die Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes. Bei Verwendung eines Hausanschlusskastens befindet sich die Hauptabsperreinrichtung im Kasten und die Mauerdurchführung entfällt. Es dürfen nur geprüfte und vom DVGW-zertifizierte Ein- und Mehrsparten-Hauseinführungen zum Einsatz kommen. Druckabhängig können beim Endkunden Hausdruckregler zum Einsatz kommen.

  • Gasinstallationsanlage

    Die Gasinstallationsanlage umfasst die Gesamtheit der in Gebäuden installierten Gasleitungen und Geräte. Sie beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung und endet an der Mündung der Abgasanlage.

    Die Hauptabsperreinrichtung befindet sich am Ende der Hausanschlussleitung. Sie ist die Leistungsgrenze zwischen den Zuständigkeiten des Gasversorgungsunternehmens und des Eigentümers der im Haus installierten Gasanlage.

  • Odorierung

    Da Erdgas von Natur aus geruchlos ist, müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung einen durch den Menschen deutlich wahrnehmbaren Geruch als Warnsignal haben. Dies wird durch Zugabe von Geruchsstoffen erreicht, welche über eine Odorieranlage dem Erdgas zugesetzt werden.