Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben gem. § 19 Abs. 4 StromNEV Letztverbrauchern, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, ein individuelles Netzentgelt anzubieten.