§ 20 GasNEV – Sonderformen der Netznutzung
Für Letztverbraucher im Netzgebiet von TEN Thüringer Energienetze wurden nach § 20 Abs. 2 GasNEV gesonderte Entgelte vereinbart.
Das gesonderte Netzentgelt wird auf Basis des Leitfadens der Regulierungsbehörde zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau) errechnet.
Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung zum gesonderten Entgelt zuzüglich der veröffentlichten Preisstellung für Netzentgelte der vorgelagerten Netzbereiche.
Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, gegebenenfalls Konzessionsabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer.