Bild: Ein Baustromanschluss
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Baustrom

Mit Beginn einer Baumaßnahme wird im Regelfall ein Stromanschluss für die Energieversorgung der Baustelle benötigt. Dieser zeitlich befristete Netzanschluss (im Regelfall maximal 1 Jahr) wird üblicherweise durch den von Ihnen, als Anschlussnehmer, beauftragten Installateur bzw. Elektrofachbetrieb angemeldet.

Baustrom bis 30 kW

Die Anmeldung enthält mindestens folgende Angaben:

  • vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
  • Zeitraum der Baumaßnahme
  • Wird später ein dauerhafter Netzanschluss an gleicher Stelle benötigt?

Die Anmeldung sollte ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin bei TEN Thüringer Energienetze als zuständigem Netzbetreiber erfolgen.

Dazu wird vom Installateur oder dem bauausführenden Unternehmen in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes (Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank) ein Anschlussschrank sowie auf der Baustelle ein Verteilerschrank aufgestellt. Die Details sind den im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieben bekannt. Zusätzlich sind die Informationen in den Hinweisen der TEN Thüringer Energienetze zur Umsetzung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) des BDEW für den Anschluss an das Niederspannungsnetz für "Vorübergehend angeschlossene Anlagen" (Abschnitt 8) dokumentiert.

Für die Zählung der entnommenen elektrischen Energie werden Eintarif-Drehstromzähler mit einer max. Strombelastbarkeit von 100 A (entspricht ca. 62 kW) eingesetzt.

Die Inbetriebnahme des Anschlussschrankes und das Setzen des Zählers erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der bis dahin zeitlich befristete Netzanschluss vom Netz getrennt.

Baustrom über 30 kW

Die Anmeldung enthält mindestens folgende Angaben:

  • Lageplan mit Kennzeichnung des vorgesehenen Standortes des Baustromanschlusses
  • vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
  • Zeitraum der Baumaßnahme
  • Wird später ein dauerhafter Netzanschluss an gleicher Stelle benötigt?

Der Baustromanschluss sollte in Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens und der damit verbundenen, möglicherweise auch aufwendigen, Anschlusslösung so frühzeitig wie möglich mit der TEN Thüringer Energienetze als zuständigem Netzbetreiber abgestimmt werden.

Die Entscheidung über Art und Umfang des Anschlusses treffen wir unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Anschlussnehmers.

Für die Messung des Energieverbrauches ist eine Wandlermessung vorzusehen.

Die Inbetriebnahme des Baustromanschlusses und das Setzen des Zählers erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der bis dahin zeitlich befristete Netzanschluss vom Netz getrennt.

Was kostet Baustrom?

Kosten für einen pauschalen Baustromanschluss bis 30 kW entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen von TEN Thüringer Energienetze zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Ziffer 2 – Zeitlich befristeter Netzanschluss.

Für alle anderen Baustromanschlüsse werden die Kosten individuell kalkuliert.

Damit Ihre Wünsche und Erfordernisse berücksichtigt werden können, bitten wir Sie, diese in Ihrer Anmeldung zu beschreiben.